AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Hytek GmbH Version: 01.07.2021

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Hytek GmbHFN 299254f
Franzosenhausweg 54-56
4030 Linz, AUSTRIA
E-Mail: office@hytek.at
Website: https://www.hytek.at
(im Folgenden “Hytek”)


1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten für sämtliche Bestellungen/Aufträge durch Kunden bei der Hytek GmbH (in der Folge kurz „Hytek“), unabhängig ob es sich um Werk- oder Kaufverträge handelt. Mit Auftragserteilung durch den Kunden erklärt sich dieser mit den vorliegenden AGB einverstanden.

1.2. Soweit es sich um ein beiderseitig unternehmensbezogenes Geschäft handelt, bedürfen Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, der Schriftform und gilt dieses Formerfordernis auch für das Abgehen von der Schriftform. Die Hytek kennt überdies anderweitige AGB nicht an, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurden.


2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

2.1. Sämtliche Angebote der Hytek sind freibleibend und als unverbindlich zu verstehen. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn ein Vertrag zwischen Hytek und dem Kunden abgeschlossen wird.

2.2. Der Kunde kann schriftlich, elektronisch oder in sonstiger anderweitiger Form Anfragen an die Hytek richten und ein Angebot bzw. einen Auftrag an diese erteilen. Von der Hytek wird ein freibleibendes Angebot auf Basis des Kundenwunsches schriftlich ausgefertigt, welches der Kunde sorgfältig zu überprüfen und entsprechende Abweichungen oder Fehler gegenüber der Hytek zu rügen hat. Der Kunde muss die Angaben der Masse, insbesondere Abweichungen von allfälligen Naturmassen, überprüfen. Der Kunde kann sodann das freibleibende und unverbindliche Angebot bestätigen und die Hytek damit beauftragen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Anbots durch die Hytek oder die Erstellung einer Auftragsbestätigung durch die Hytek oder durch Erfüllung zu Stande.

2.3. Die Hytek hält sich für etwaige nachträgliche vom Kunden gewünschte Änderungen oder Nachbestellungen eine damit einhergehende Preisänderung vor.

3. Durchführung der Aufträge

3.1. Die Vorgangsweise bei der Abarbeitung von Aufträgen obliegt ausschließlich der Hytek. Alle Angaben über Lieferzeit sind Absichtserklärungen und keine fixen Lieferzeitpunkte. Arbeiten im Freien können witterungsbedingt verschoben werden. Dem Kunden erwachsen keine Ansprüche aus etwaigen Auftragsverzögerungen.

3.2. Die Hytek ist lediglich für den von ihr umfassten Auftrag verantwortlich, darüberhinausgehende Überprüfungen am Werk sind von dieser nicht zu verantworten. Die Hytek darf sich auf die fachliche Kompetenz der anderen Professionisten insbesondere Baumeister, Planer, Architekten, Installateur, Plattenverleger, Elektriker verlassen. Es ist keinerlei Überprüfung der Arbeit bzw. Koordinierungsaufwand mit Dritten oder der Besuch von Baubesprechungen in der Kalkulation/im Angebot von Hytek enthalten. Falls diese Leistungen erwünscht/notwendig sind, erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Aufwand (Regie) unter sonstigem Verzicht der Einrede auf Warnpflicht.

3.3. Die Ausführung der Anlagen/Geräte erfolgt nach wirtschaftlichen oder künstlerischen Kriterien und nach dem Stand der Technik. Die Regeln/Normen/Empfehlungen über die Errichtung von öffentlichen Bädern kommen nicht zur Anwendung.

3.4. Der Kunde hat allfällige notwendige Genehmigungen, insbesondere baubehördliche und wasserrechtliche Genehmigungen, einzuholen. Die Hytek überprüft daher vor der Errichtung des Gewerks nicht ob dieses genehmigt werden muss und diese Genehmigungen vorliegen (siehe auch Punkt 10.2.).

3.5. Der Kunde hat Wasser und Strom für die Arbeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Arbeiten aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung.

4. Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

4.1. Der in der Auftragsbestätigung oder im Anbot übermittelte Preisist als unverbindlicher Kostenvoranschlag und als Bruttopreis(somit inklusive Mehrwertsteuer)zu verstehen. In den Preisen sind keine Versandkosten inkludiert und sind diese nach Aufwand zu bezahlen. Sämtliche Positionen, insbesondere Lieferkosten, Zölle werden auf der Auftragsbestätigung oder im Anbot angegeben, sofern dies von der Hytek vorab kalkuliert werden kann. Monteurstunden werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschalierung vorgenommen wurde.

4.2. Nachdem der gegenständliche Auftrag von der Hytek abgewickelt wurde, wird dem Kunden eine Schlussrechnung ausgestellt. Hierbei wird insbesondere eine konkrete Kalkulation der tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden und nicht vorab kalkulierbaren Kosten Bedacht genommen.

4.3. Die Hytek ist ebenso berechtigt über bereits erbrachte Teilleistungen bzw. Teillieferungen Teilrechnungen zu legen, wenn dies aufgrund des Umfanges des Auftrages notwendig ist oder dies mit dem Kunden vereinbart wurde. Sollte der Kunde Teilrechnungen nicht bezahlen, ist Hytek berechtigt seine Leistungen zurückzuhalten.

4.4. Die Rechnungen sind – soweit nicht anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde - mit Zustellung (postalisch oder per E-Mail) an den Kunden fällig und binnen fünf Tagen ab Erhalt ohne Abzug an das auf der Rechnung angegebene Bankkonto der Hytek anzuweisen.

4.5. Bei Zahlungsverzug stehen der Hytek Verzugszinsen iHv 4 % (jährlich) zu. Weiters hat der Kunde entsprechende Mahngebühren, welche pauschal mit EUR 20,00 verrechnet werden, zu ersetzen. Ist darüber hinaus die Betreibung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, sind diese Kosten unter Anwendung des § 1333 Abs 2 ABGB (in der bei Eintritt des Verzuges gültigen Fassung) ebenfalls vom Kunden zu tragen, wobei ein anwaltliches Mahnschreiben unter Heranziehung des Rechtsanwaltstarifes jedenfalls als notwendige Betreibungsmaßnahme gilt.

4.6. Sollte sich aufgrund von höherer Gewalt oder dem Ausbruch einer Pandemie der Einkaufspreis der Hytek im Laufe der Vertragsabwicklung (Auftragserteilung bis Fertigstellung Gewerk oder Lieferung Material) um mehr als 10% erhöhen, so ist diese berechtigt, den Preis um diesen Prozentsatz zu erhöhen.

4.7. Sollte das Gewerk aufgrund von Umständen in der Sphäre des Kunden nicht binnen eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt werden können, so ist Hytek berechtigt die Preise an die aktuellen Preise anzupassen, wobei diese mindestens 3% Aufschlag verrechnen darf.

4.8. Sollte Hytek Rabatte gewähren, so gelten diese nur für den jeweiligen Auftrag. Bei Änderung des Auftragswertes sind allfällige Rabatte hinfällig. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

4.9. Bei einem beidseitig unternehmensbezogenen Geschäft (b2b) sind sämtliche Preise im Zweifel exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

4.10. Fallen im Zuge eines allfälligen Versandes Export- oder Importabgaben (zum Beispiel Zölle) an, sind diese vom Kunden zu tragen.

4.11. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der Europäischen Union fällt unter Nachweis der UID-Nummer keine österreichische Umsatzsteuer an, wobei die Umsatzsteuer im jeweils anderen Mitgliedstaat zu entrichten ist.


5. Übernahme des Werks

5.1. Nach Fertigstellung des Werkes hat der Kunde dieses von der Hytek bzw. einem zuständigen Mitarbeiter zu übernehmen.

5.2. Die Verweigerung der Übernahme des Werkes berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Entgelts.


6. Schutz von Plänen und Unterlagen – Geheimhaltung

Von Hytek beigestellte Pläne/ technische Unterlagen/ Produktdatenblätter, müssen befolgt und an betroffene Professionisten weitergereicht werden. Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts, der Produktverbesserung sowie Änderungen in Form und Farbe behält sich Hytek vor. Die Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben, etc. sind Richtwerte, dienen der Orientierung und können unangekündigt geändert werden. Fotos, Zeichnungen oder Pläne sind symbolische Darstellungen und Verkaufshilfen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen Eigentum von Hytek. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden eine Verpfändung der Ware oder Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nicht gestattet. Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht Hytek das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

8. Gewährleistung

8.1 Dem Kunden steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten Kaufpreises.

8.2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8.3. Der Kunde hat die Bedienungsanleitungen zu lesen und die darin befindlichen Erklärungen zu befolgen, widrigenfalls die Gewährleistung aufgrund von Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung ausgeschlossen ist.

8.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile. Insbesondere von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Dichtungen, Filtermaterialien, Leuchtmittel, Teile aus Glas, Messelektroden und Sensoren, Wartungsfugen, Farbveränderungen, Elektronik, , gebrauchte Güter, Muster, Ausstellungsgeräte, Sonderangebote, Membranen, Geschenke, Liefer- und Montagekosten, Neuinbetriebnahmen, Schäden durch äußere Einflüsse wie Wasser, Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überspannung, Übertemperatur, Frost, Über- und Unterdruck, Gase, Chemikalien, Salze, durch Gewalt, Verschmutzung, Katastrophen, unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, Handhabung durch nicht autorisierte Personen.

8.5. Während der Reparaturzeit von Geräten steht dem Kunden kein Ersatzgerät zu.

8.6. Ist der Kunde Unternehmer (b2b-Geschäft), hat dieser bei der Übernahme der Ware oder des Werkes etwaige Mängel unverzüglich zu rügen, widrigenfalls dieser das Gewährleistungsrecht verliert.

8.7. Sollte sich im Zuge einer Reparatur herausstellen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu entrichten.


9. Storno

Die Hytek ist berechtigt bei Rohstoffmangel, Streik, höherer Gewalt, etc. (wenn dies nicht in die Sphäre der Hytek fällt) vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Kunden erwachsen daraus keine Ansprüche gegen die Hytek. Bisher erbrachte Leistungen können von der Hytek wahlweise in Rechnung gestellt oder rückabgewickelt werden.

10. Bestellungen im Onlineshop bzw Fern -und Auswärtsgeschäfte

10.1. Allgemeines bei Fern -und Auswärtsgeschäften


10.1.1 Seitens der Hytek abgegebene Angebote sind unverbindlich und lediglich als Aufforderung zur Legung eines Angebotes zu verstehen.

10.1.2. Zur Abgabe einer Bestellung im Onlineshop hat der Kunde ein Kundenkonto zu erstellen, wobei dieser die notwendigen Informationen, insbesondere Name, Adresse, EMail, anzugeben hat.

10.1.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar. Eine Bestellung setzt die vollständige Angabe der Kundendaten gemäß dem vorgegebenen Webformular voraus, soweit die Bestellung über den Webshop der Homepage erfolgt. Über jede Online-Bestellung über den Webshop erhält der Kunde eine elektronische Bestellbestätigung, die den Eingang der Bestellung bei Hytek dokumentiert. Der Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass Hytek die Bestellung ausdrücklich binnen sieben Arbeitstagen, wobei der Samstag nicht als Arbeitstag zählt, annimmt (bestätigt). Ein verbindliches Angebot muss daher von Hytek binnen sieben Tage angenommen werden, ansonsten gilt das Angebot als widerrufen. Ansonsten erfolgt der Vertragsabschluss durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von der Bestellung inhaltlich ab, handelt es sich um ein neues – unverbindliches – Angebot der Hytek, das der ausdrücklichen Annahme durch den Kunden bedarf. Nach Abschluss des Kaufvertrages erhält der Kunde eine Rechnung. Nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages erfolgt die Versendung der Ware (Vorkasse, Sofortüberweisung, VISA).
Für den Fall, dass der Kunde die Möglichkeit wählt, mittels Sofortüberweisung oder per Kreditkarte zu bezahlen, wird dieser auf eine externe gesicherte Seite weitergeleitet, auf welcher der Kunde die gegenständliche Zahlung tätigen kann.


10.1.4. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die Produkte und Leistungen sind unverbindlich und nicht auf den konkreten Geschäftsabschluss ausgerichtet. Es gelten lediglich die im Onlineshop angegebenen Preise samt Informationen. Die Preise beinhalten nicht die Versandkosten.

10.2. Rücktrittsrecht bei Fern -und Auswärtsgeschäften


10.2.1.Kunden, die Verbraucher im Sinn des österreichischen Fernabsatzgesetzes sowie des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils zum Tag der Bestellung gültigen gesetzlichen Fassung sind, können innerhalb von 14 Tagen ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage gelten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Die Erklärung kann mittels Briefs oder in jeder technisch möglichen Form an die E-Mail-Adresse office@pools-shop.at übermittelt werden. Auf der Homepage (www.pools-shop.at) ist ein Rücktrittsformular für den Kunden bereitgestellt bzw. kann dieses abgerufen werden. Die Nutzung des Formulars ist nicht zwingend verpflichtend. Der Kunde ist für den Zugang der Rücktrittserklärung beweispflichtig, weshalb empfohlen wird, auf einen Zustellnachweis zu achten. Die bloße Rücksendung der ungebrauchten Ware gilt nicht als ausreichende Rücktrittserklärung. Um das Rücktrittsrecht gültig auszuüben, bedarf es einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den geschlossenen Kaufvertrag widerrufen zu wollen.

10.2.2.Wird der abgeschlossene Kaufvertrag durch den Kunden als Verbraucher gültig widerrufen, werden vom Verkäufer alle Zahlungen des Kunden einschließlich allfälliger Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs refundiert. Der Verkäufer bedient sich – sofern keine abweichende Regelung mit dem Kunden getroffen wurde – dabei desselben Zahlungsmittels, welches auch zur Zahlung der Ware verwendet wurde. Der Verkäufer kann jedoch die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware bzw. bis zum Erhalt eines entsprechenden Nachweises über die Rücksendung (zum Beispiel Sendungsnummer der Post-Aufgabe) berechtigt verweigern.

10.2.3.Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen und werden nicht durch den Verkäufer ersetzt.

10.2.4 Durch Gebrauchsspuren (etwa beschädigte Planen) beeinträchtigte Artikel oder beschädigte Artikel – sofern diese Schäden auf ein Verhalten des Kunden zurückgeführt werden können - werden bei dem erklärten Rücktritt vom Verkäufer angenommen, jedoch ist dieser berechtigt, sich ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung der zurückgeschickten Ware zur Abdeckung des Wertverlustes einzubehalten. Ist die zurückgeschickte Ware vollkommen unbrauchbar, werden 100 % des für diese Ware gültigen Preises als Wertminderung einbehalten. Bei bloßen optischen Mängeln (das ist ein Mangel an der äußeren Beschaffenheit ohne Funktionseinbuße) ist das Ausmaß der Wertminderung mit 70 % als Maß reglementiert.

10.2.5.Das Rücktrittsrecht besteht trotz Erwerbs im Wege des Fernabsatzes nicht:


10.2.5.1. Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hinweis: Die im Webshop bestellbaren Poolabdeckplanen können auch nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, die von ihm gewünschten Maße selbst zu wählen. Es handelt sich dabei jedoch um eine Maßanfertigung (sog. Speziessache), weshalb in derartigen Fällen kein Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 4 FAGG besteht. Erfolgt eine Bestellung gemeinsam mit weiteren Gegenständen, die ein Standardprodukt (sog. Gattungssache) sind (etwa Zubehör), gilt das Rücktrittsrecht nur für jene Gegenstände, die nicht nach gesonderten Kundenwünschen angefertigt wurden. Es besteht somit die Möglichkeit eines Teilrücktritts.


10.2.5.2 Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


10.2.5.3 Bei Verträgen mit einem Warenwert von bis zu € 50,00;


10.2.5.4 Bei außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Verträgen über Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher das Kommen und die Dienste des Verkäufers zur Ausführung dieser Arbeiten ausdrücklich angefordert hat.


10.2.6. Ein Rücktrittsrecht im b2b-Bereich besteht nicht.


10.3. Lieferung und Gefahrenübergang bei Fern -und Auswärtsgeschäften


10.3.1. Wenn eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese nach Zahlungseingang bei Hytek(Vorkasse, Sofortüberweisung, VISA) je nach Vereinbarung an eine vom Kunden genannte österreichische Adresse. Wenn keine Lieferung vereinbart wurde erfolgt ist die Ware an der Geschäftsadresse der Hytek abzuholen. Lieferungen ins Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung sowie der Übernahme der Versandkosten durch den Kunden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Lieferung ins Ausland (Inland: Österreich).


10.3.2.Bei Versendung der Ware durch Hytek geht die Gefahr für den Verlust oder Beschädigung der Ware erst dann auf den Kunden als Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag (der Auftrag zur Lieferung der bestellten Ware an eine Spedition oder sonstigen Paketdienst – insbesondere bei Lieferungen ins Ausland) erteilt, ohne dabei eine vom Verkäufer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer auf den Kunden über.

10.3.3. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer bzw. ein beiderseitig unternehmensbezogenes Geschäft (b2b) sind die incoterms EXW/ex works vereinbart. Bei vereinbartem Versand im b2b Bereich sind die incoterms FCA/Free Carrier vereinbart.

10.3.4.Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, führt Hytek die Bestellung innerhalb von 30 Tagen aus. Diese Frist kann in Einzelfällen überschritten werden, wenn besondere Gründe (z.B. Warenengpass, Seuche oder Pandemie und damit verbindlichen Lieferschwierigkeiten, Krieg und anderweitige höhere Gewalt, welche nicht in die Sphäre der Hytek liegen) einer fristgerechten Ausführung entgegenstehen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung (per E-Mail) unter Angabe der zu erwartenden Lieferfrist.

10.3.5. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde trägt aus der Angabe von unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben zu seiner Adresse die daraus entstehenden Kosten (z.B. Kosten für die Adresserhebung, erhöhte Lieferkosten). Der Kunde kann seine Lieferadresse oder anderweitigen personenbezogenen Daten jederzeit mittels E-Mail an die Verkäuferin richtigstellen.


11. Haftung

11.1. Die Hytek haftet für den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern oder sonstigen zurechenbaren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferanten oder Subunternehmer) verursacht worden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Einschränkung nicht für Personenschäden. Die Haftung für fahrlässige Schäden wird für beide Seiten abbedungen.

11.2. Der Kunde hat sämtliche öffentlich-rechtlichen bzw. behördliche Genehmigungen einzuholen, sofern solche notwendig sind. Dies gilt insbesondere über die Vorschriften zur Errichtung eines Schwimmbades bzw. die damit einhergehende Bauanzeige bzw. Baugenehmigung, welche bereits vor der Auftragserteilung einzuholen ist. Der Kunde kann sich nicht bei Hytek für etwaige Verwaltungsstrafen oder sonstigen Schäden schadund klaglos halten.


12. Datenschutz

12.1. Zur Bearbeitung der Bestellung bzw. Abwicklung des Rechnungswesens werden die bei Abgabe des Kaufanbotes vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie allenfalls Kontodaten auf Datenträgern gespeichert.

12.2. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (BAO) ist der Verkäufer verpflichtet, diese Daten zumindest sieben Jahre zu speichern.

12.3. Die Kundendaten werden – soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht – nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, in welchen dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist.

13. Sonstiges

13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei bei Verbrauchern die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, Rom-I VO) sowie das UN-Kaufrecht ebenfalls zur Anwendung gelangen, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

13.2. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer bzw. um ein unternehmensbezogenes Geschäft (b2b) gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der oben angeführten Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

13.3. Es gilt das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz, Österreich, als für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden für zuständig vereinbart.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam, sofern es sich um ein beiderseitig unternehmensbezogenes (b2b) Geschäft handelt.

Hytek GmbH

Franzosenhausweg 54-56
4030 Linz AUSTRIA
Telefon (+43) 0732 385 761
office@hytek.at

Einkaufsbedingungen der Fa. Hytek GmbH Version: 01.07.2021

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Hytek GmbH,
Franzosenhausweg 54-56
4030 Linz, AUSTRIA
E-Mail: office@hytek.at
Website: https://www.hytek.at


1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen (in der Folge kurz „AEB“) gelten für Bestellungen der Hytek GmbH (in der Folge kurz „Hytek“) und dem jeweiligen Auftragnehmer (in der Folge kurz „AN“). Bei länger angelegten Lieferbeziehungen erstreckt sich die Geltung der AEB auch auf zukünftige Geschäftsfälle mit dem jeweiligen AN.

1.2. Abweichende AGB oder anderweitige Bedingungen des AN sind nicht anzuwenden bzw. haben ausschließlich dann Geltung, wenn diese ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung der Hytek vereinbart werden.

1.3. Vertragserfüllungshandlungen der Hytek gelten dafür nicht als Zustimmung zu den von deren Bedingung abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei einer Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Rechtsverbindliche Bestellungen der Hytek werden ausschließlich in schriftlicher Form erteilt. Liegt bereits ein verbindliches Angebot des AN vor, kommt der Vertrag bereits mit der Bestellung der Hytek zustande. In allen anderen Fällen kommt der Vertrag erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung des ANs zustande. Bestellungen der Hytek sind vom AN mittels Auftragsbestätigung schriftlich zu bestätigen bzw. abzulehnen.

2.2. Bis zum tatsächlichen Zugang einer vorbehaltslosen Auftragsbestätigung, kann die Hytek die Bestellung ohne Angaben von Gründen kostenfrei zurückziehen. Die Hytek hat den AN davon zu verständigen.

2.3. Wird vom AN eine Auftragsbestätigung übermittelt oder beginnt dieser für die Hytek mit erkennbaren Ausführungshandlungen gilt der Vertrag vollinhaltlich unter Einbeziehung dieser AEB als abgeschlossen.

2.4 Auf etwaige Änderungen des Vertrags kann sich der AN nur beziehen, wenn die Hytek dieser Änderung/Ergänzung/Nachtrag ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Erfolgt keine unverzügliche Mitteilung des AN an die Hytek und wird diesem nicht zugestimmt, gilt die Ergänzung als nicht rechtsverbindlich.

2.5 Der AN bestätigt, dass ausschließlich ausdrücklich ermächtigte Personen mit der Bestellabwicklung bzw. Auftragsdurchführung eingesetzt werden.

3. Lieferungsfristen,-umfang und Ausführung

3.1. Mangels abweichender Vereinbarungen haben die Lieferungen an den Firmensitz der Hytek bzw. an die von Hytek genannte Empfangsstelle zu erfolgen.

3.2. Lieferkosten werden von Hytek nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernommen. Dies gilt auch, wenn der Lieferant zur Einhaltung der Lieferfrist eine beschleunigte Lieferart („Express“) in Anspruch nimmt.

3.3. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, wobei für die Einhaltung des Liefertermins der Eingang der Ware bei Hytek oder bei der genannten Empfangsstelle maßgeblich ist. Eine rechtzeitige Lieferung setzt weiters voraus, dass die vereinbarten und erforderlichen Unterlagen, wie Dokumentationen, Datenblätter, Packzettel sowie allfällige Zollscheine der Lieferung beigeschlossen sind.

3.4. Der Lieferant ist zur unverzüglichen Mitteilung von Umständen, aus welchen sich eine Lieferverzögerung oder eine Gefahr einer Lieferverzögerung ergibt, wodurch der vereinbarte Liefertermin voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, verpflichtet. Ungeachtet dieser Mitteilung haftet der AN der Hytek für sämtliche aus einem ihm zuzurechnenden Verzug entstehende Schäden. Diese Haftung gilt auch für allfällige aus der Unterlassung einer erforderlichen Mitteilung entstandene Schäden.

3.5. Im Fall des Lieferverzugs ist Hytek nach ihrer Wahl berechtigt, entweder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, dem Lieferanten eine Nachfrist einzuräumen und nach deren fruchtlosem Verstreichen vom Vertrag zurückzutreten, oder weiter auf der Lieferung zu bestehen. Trotz eines Vertragsrücktritts bleiben allfällige Ersatzansprüche (zB. Schadenersatz, Montagekosten) aufrecht.

3.6. Im Falle des Lieferverzuges steht Hytek -unabhängig vom gesetzlichen Schadenersatz - für jeden Tag des Verzugs eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe iHv 0,5% des Bruttoauftragswertes zu. Der AN hat diese Strafe aufgrund einfacher Aufforderung binnen 3 Tagen an Hytek zu überweisen.

4. Erfüllungsort

4.1. Erfüllungsort ist sowohl für die Leistungen der Hytek als auch die Gegenleistung der Sitz der Hytek GmbH, Franzosenhausweg 54-56, 4030 Linz.

4.2. Die Lieferung an den Erfüllungsort hat sachgemäß und transportmittelgerecht verpackt an den von Hytek genannten Bestimmungsort zu erfolgen. Die Gefahr-tragung geht mit der Übergabe durch den Lieferanten auf die Hytek bzw. dem von ihr genannten Empfänger über

4.3 Allfällige abgeschlossene Transportversicherungen sind vom Lieferanten selbst zu tragen.

5. Beschaffenheit der Ware/Garantiezusage

5.1. Die Ware des AN muss dem Stand der Technik nach österreichischen Kriterien entsprechen.

5.2. Der AN übernimmt - unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung - für Mängel bei beweglichen Waren eine Garantie von 24 Monaten und bei unbeweglichen Sachen von 36 Monaten. Bei verborgenen Mängel beginnt die Frist ab Kenntnis zu laufen. Die Feststellung ob ein Mangel vorliegt obliegt Hytek. Hytek kann wählen ob Austausch, Verbesserung oder Geldersatz gefordert wird. In dringenden Fällen kann Hytek vorerst auf eigene Kosten eine Verbesserung durchführen und die Kosten gegenüber der AN geltend machen.

6. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

6.1. Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung verstehen sich Preise, die der Hytek genannt werden, inklusive Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Es gelten somit Fixpreise, solange schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

6.2. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung gemeinsam mit der Liefermeldung bzw. dem Lieferschein an den Sitz der Hytek in 4030 Linz zu übermitteln. Die Rechnung hat klar ersichtlich die Bestellnummer, Kontierung sowie die allfällige Kundennummer zu enthalten. Die Artikelnummern der jeweils bestellten Lieferbestandteile sowie das Zeichen der Hytek sind in der Rechnung anzuführen.

6.3. Wird die Rechnung ausschließlich elektronisch übermittelt, hat eine die (Zahlungs-) Frist auslösende Übermittlung ausschließlich an office@hytek.at zu erfolgen. Ansonsten liegt eine ungültige Zustellung vor.

6.4. Die Zahlung der Rechnung erfolgt mangels gesonderter Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung mit einem Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.

6.5. Liegt ein Mangel iSd Punktes 7 vor, ist die Hytek berechtig die Zahlung bist zur ordnungsgemäßen Mängelbehebung zurückzuhalten.

6.6. Aus einer fristgerechten Zahlung des Rechnungsbetrages kann kein Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. Verzicht der Mängelrüge abgeleitet werden.

7. Transport/ Gefahrtragung/ Gewährleistung

7.1. Eingehende Lieferungen werden von Hytek nur auf ihre Identität mit der bestellten Ware, Warenmenge sowie äußerlich erkennbare Schäden geprüft. Sofort feststellbare Mängel werden dem AN binnen einer Frist von vierzehn Arbeitstagen bekanntgegeben. Die Unterschrift auf einem Lieferschein des AN bestätigt lediglich den Erhalt der Ware.

7.2. Versteckte Mängel oder Mengenfehler, welche erst nach der Verwendung, Verarbeitung oder Nutzung ersichtlich werden, hat die Hytek binnen einer Frist von vierzehn Arbeitstage ab Kenntnisnahme zu rügen. Der AN verzichtet ausdrücklich auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge nach UGB, auch wenn die gelieferten Waren erst zu einem späteren Zeitpunkt verwendet wird.

7.3. Hytek kommt das Recht zu, auch bei behebbaren Mängeln Wandlung des Vertrages zu begehren, wobei Hytek in diesem Fall berechtigt ist, die durch eine Ersatzlieferung durch Dritte entstehenden Mehrkosten aufgrund des vorliegenden Mangels beim AN geltend zu machen. Das Recht der Geltendmachung einer allfälligen Preisminderung infolge eines Mangels bleibt davon unberührt.

7.4. Über- und/oder Unterlieferungen werden von der Hytek nicht akzeptiert, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich von dieser zugestimmt.

7.5. Zustellungen an Hytek sind ausschließlich möglich zu folgenden Zeiten:
Montag – Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr

8. Urheber- und Patentrechte

8.1. Der AN ist verpflichtet, Hytek hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Lieferung stehenden Patent-, Marken-, Musterschutz- oder Urheberrechtsstreitigkeiten vollen Ersatz zu leisten. Der AN ist diesbezüglich verpflichtet, Hytek bei der Abwehr von durch Dritten geltend gemachte Ansprüche zu unterstützen.

8.2. Der AN ist zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet, sofern ihm bekannt werden sollte, dass ein Dritter beabsichtigt, allfällige Patent,- Marken- oder Urheberrechte im Zusammenhang mit der Lieferung gegenüber der Hytek geltend zu machen.

9. Aufrechnung, Haftungen und Abtretungsverbote

9.1. Die Hytek GmbH ist berechtigt etwaige Forderungen gegenüber dem Verkäufer auf von diesem zurecht bestehende Ansprüche aufzurechnen.

9.2. Ein Ausschluss einer Regressforderung der Hytek gemäß § 12 PHG wird nicht akzeptiert.

9.3. Alle infolge ordnungsgemäßer Rechnungslegung seitens der Hytek an den Lieferanten zu bezahlenden Rechnungsbeträgen werden ausschließlich an diesen geleistet. Abtre- tungen von Forderungen gegen die Hytek an Dritte bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hytek, soweit es sich nicht um bankmäßige Sicherheitsabtretungen handelt.

10. Datenschutz

10.1. Zur Bearbeitung der Bestellung bzw. Abwicklung des Rechnungswesens werden die Daten des AN, insbesondere jene welche der Vertragsabwicklung dienen gespeichert.

10.2. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (BAO) ist der Verkäufer verpflichtet, diese Daten zumindest sieben Jahre zu speichern.

10.3. Die Daten des AN werden – soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht – nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, in welchen dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hytek und dem Verkäufer ist österreichisches Recht unter Anschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich für 4030 Linz zuständige Gericht vereinbart.

11.2. Sämtliche Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und damit auch der Originalunterschrift bzw Originalsignatur der Parteien.

11.3. Es bestehen neben diesen Einkaufsbedingungen keine mündlichen Nebenabreden und anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen, solange diesen nicht von der Hytek ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

11.4. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten die Bestimmungen dieser Bedingungen oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmungen, es gelte dann jede Bestimmung als vereinbart, welche rechtswirksam bzw gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Bedingungen.